Stellen Sie sich vor: Sie kommen heute nach Hause und Ihr Kind ist weg!

In Deutschland unmöglich? Nein, eine nur allzu oft gemachte Erfahrung vieler Eltern, vor allem aber vieler Väter.

Sie denken: "Aha, dann also schuldhaft!" Genauso haben auch all die betroffenen Eltern einmal gedacht, bevor sie des Kontaktes zu ihren Kindern beraubt wurden und dann oft jahrelang vor allen Instanzen deutscher Gerichte erfolglos kämpften, um wenigstens einmal ihre Kinder wieder zu sehen. 

Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte konnte ihnen helfen. 
siehe auch: www.echr.coe.int (Urteile) und www.paPPa.com (Rechtsprechung -> bei paPPa.com -> Rechtsprechung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)

Fakten:

Verurteilungen Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH):

Konventionen zum Schutz der Menschenrechte:

Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren
Artikel 8: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Artikel 14: Verbot der Benachteiligung
(hier vor allem auf Grund des Geschlechts bzw. Ehestandes)